Piloten AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Rundflügen zwischen Mobility Marketing Operations GmbH und dem Piloten

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Mobility Marketing Operations GmbH (nachfolgend „Auftraggeber" oder „MMO GmbH") und dem jeweiligen Piloten (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „Pilot") im Zusammenhang mit der Vermittlung und Durchführung von Rundflügen für Privatpersonen über die Plattform FlyAgain.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Piloten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die MMO GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsübernahme gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsparteien

  1. Auftraggeber und Vermittler ist die Mobility Marketing Operations GmbH (MMO GmbH). Die MMO GmbH tritt als Vermittler zwischen Privatpersonen (Endkunden), die einen Rundflug buchen möchten, und qualifizierten Piloten auf.
  2. Auftragnehmer ist der jeweilige Pilot, der über das Piloten-Dashboard der Plattform FlyAgain Flugaufträge übernimmt und durchführt.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung von Rundflügen für Privatpersonen. Die MMO GmbH stellt über die Plattform FlyAgain Flugaufträge ein, die von registrierten Piloten eingesehen und übernommen werden können.
  2. Jeder Flugauftrag enthält Angaben zum Flugtyp, Startplatz, Anzahl der Passagiere, bis zu drei Wunschtermine sowie den vereinbarten Preis.
  3. Der Pilot verpflichtet sich, übernommene Flugaufträge ordnungsgemäß, sicher und termingerecht durchzuführen.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag zwischen der MMO GmbH und dem Piloten kommt durch die digitale Annahme eines Flugauftrags im Piloten-Dashboard zustande. Die Annahme erfolgt durch Aktivierung der AGB-Bestätigungscheckbox und anschließende Bestätigung der Auftragsübernahme.
  2. Mit der Übernahme eines Flugauftrags erklärt der Pilot verbindlich, den Flug zu den im Auftrag genannten Konditionen durchzuführen.
  3. Der Zeitpunkt der digitalen Bestätigung wird als Vertragsschlussdatum gespeichert und ist für beide Parteien bindend.

§ 5 Pflichten des Piloten

  1. Der Pilot gewährleistet, dass er zum Zeitpunkt der Flugdurchführung über alle erforderlichen und gültigen Lizenzen, Berechtigungen und Genehmigungen verfügt, die für die Durchführung des jeweiligen Fluges nach den geltenden luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen erforderlich sind.
  2. Der Pilot stellt sicher, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den jeweiligen Flugbetrieb besteht, die mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen umfasst.
  3. Der Pilot gewährleistet die Lufttüchtigkeit des eingesetzten Luftfahrzeugs und die Einhaltung aller relevanten Wartungs- und Prüfintervalle.
  4. Der Pilot verpflichtet sich zur pünktlichen Durchführung des Fluges an einem der vereinbarten Wunschtermine und zur professionellen und sicherheitsbewussten Betreuung der Passagiere.
  5. Der Pilot behandelt die ihm übermittelten Kundendaten (Name, E-Mail, Telefonnummer) vertraulich und nutzt diese ausschließlich zur Koordination und Durchführung des gebuchten Fluges.

§ 6 Vergütung

  1. Die Vergütung des Piloten ergibt sich aus dem im jeweiligen Flugauftrag angegebenen Preis. Dieser Preis wird bei der Einstellung des Auftrags durch die MMO GmbH festgelegt und ist für beide Parteien nach Auftragsübernahme verbindlich.
  2. Die Abrechnung erfolgt nach erfolgreicher Durchführung des Fluges und dessen Markierung als „abgeschlossen" im Piloten-Dashboard.
  3. Zahlungsmodalitäten und Fristen werden in gesonderter Vereinbarung zwischen der MMO GmbH und dem Piloten geregelt.

§ 7 Vertragsstrafe bei Nichtdurchführung

  1. Übernimmt der Pilot einen Flugauftrag und führt diesen ohne berechtigten Grund (siehe § 8) nicht durch, ist die MMO GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % (dreißig Prozent) des im Flugauftrag angegebenen Preises geltend zu machen.
  2. Die Vertragsstrafe wird fällig, wenn der Pilot den übernommenen Flug ohne rechtzeitige Absage (mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Flugtermin) oder ohne Vorliegen eines berechtigten Absagegrunds nicht durchführt.
  3. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt der MMO GmbH vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
  4. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung durch die MMO GmbH zu begleichen.

§ 8 Stornierung und Absage

  1. Eine kostenfreie Stornierung durch den Piloten ist unter folgenden Umständen möglich:
    • Widrige Wetterbedingungen, die eine sichere Durchführung des Fluges nach Einschätzung des Piloten nicht zulassen (z.B. Sturm, Gewitter, Nebel, Vereisung).
    • Technische Mängel am Luftfahrzeug, die die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen.
    • Behördliche Anordnungen oder Luftraumsperrungen (NOTAMs), die den Flug unmöglich machen.
    • Krankheit oder gesundheitliche Beeinträchtigung des Piloten, die eine sichere Flugdurchführung ausschließt, sofern durch ärztliches Attest nachgewiesen.
  2. Bei berechtigter Stornierung ist der Pilot verpflichtet, die MMO GmbH unverzüglich zu informieren, damit ein Ersatztermin oder ein anderer Pilot organisiert werden kann.
  3. Eine Absage ohne berechtigten Grund oder ohne rechtzeitige Benachrichtigung (weniger als 48 Stunden vor dem Flugtermin) gilt als Nichtdurchführung im Sinne von § 7 und löst die dort genannte Vertragsstrafe aus.

§ 9 Haftung und Freistellung

  1. Der Pilot haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Fluges entstehen, sofern diese auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
  2. Der Pilot stellt die MMO GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der mangelhaften oder pflichtwidrigen Durchführung eines Fluges resultieren.
  3. Die MMO GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, wetterbedingten Flugausfall oder das Verhalten des Piloten oder der Passagiere entstehen.
  4. Die Haftung der MMO GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn des Piloten ist ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

  1. Die MMO GmbH übermittelt dem Piloten personenbezogene Daten des Endkunden (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) ausschließlich zum Zweck der Koordination und Durchführung des gebuchten Fluges.
  2. Der Pilot verpflichtet sich, diese Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln und ausschließlich für den genannten Zweck zu verwenden.
  3. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden und der MMO GmbH untersagt.
  4. Nach Abschluss des Fluges und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen sind die Kundendaten durch den Piloten unverzüglich zu löschen.

§ 11 Vertraulichkeit

  1. Der Pilot verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsgeheimnisse, Konditionen und internen Informationen der MMO GmbH vertraulich zu behandeln.
  2. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der MMO GmbH.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  5. Die MMO GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen wird der Pilot rechtzeitig informiert. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Pilot nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
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